Startseite Wasser und Umwelt Die Schutzgebietsverordnung

Die Schutzgebietsverordnung

Übersicht Schutzgebiet Schönenfelder Hof


Mit Verordnung vom 15. März 1973 hat das damalige Landratsamt Nördlingen-Donauwörth die Auflagen für das Trinkwasserschutzgebiet Schönenfelder Hof festgelegt. Im Dateianhang können Sie die aktuelle Fassung der Schutzgebietsverordnung des Landratsamtes Donau-Ries vom 11. August 1983 downloaden. In der Verordnung ist geregelt, welche Handlungen in den einzelnen Schutzzonen

  • Zone 1: Fassungbereich
  • Zone 2: Engere Schutzzone
  • Zone 3: Weitere Schutzzone

nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind.

Amtsblatt Landkreis Donau-Ries vom 11. 08.1983 (pdf.-Dateigröße: 2,4 MB)

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