
Übersicht Schutzgebiet Schönenfelder Hof
Mit Verordnung vom 15. März 1973 hat das damalige Landratsamt Nördlingen-Donauwörth die Auflagen für das Trinkwasserschutzgebiet Schönenfelder Hof festgelegt. Im Dateianhang können Sie die aktuelle Fassung der Schutzgebietsverordnung des Landratsamtes Donau-Ries vom 11. August 1983 downloaden. In der Verordnung ist geregelt, welche Handlungen in den einzelnen Schutzzonen
nicht oder nur eingeschränkt erlaubt sind.
Amtsblatt Landkreis Donau-Ries vom 11. 08.1983 (pdf.-Dateigröße: 2,4 MB)