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Die Trinkwasserschutzgebiete des WFW

Wassergraben im Auwald des Schutzgebietes (Bild: WFW - Leis) 

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wassergewinnung ist die Ausweisung eines wirksamen Trinkwasserschutzgebietes. Die Verordnung des Landratsamtes Nördlingen/Donauwörth vom 1. März 1973 weist das Schutzgebiet Schönenfelderhof mit drei Zonen aus und untersagt bzw. beschränkt Aktivitäten je nach der Art der Gefährdung und nach der Entfernung zu den drei Brunnenfassungen. Die Schutzzonen teilen sich so auf:

 Wasserschutzzone    Fläche in ha
 Zone I  Fassungsbereiche ca. 32
 Zone II  Engere Schutzzone ca. 403
 Zone II   Weitere Schutzzone ca. 1.703
 gesamt ca. 2.136 

Ergänzend zur Schutzgebietsverordnung erwarb der Zweckverband WFW 275 ha Grundbesitz im Nahbereich der Brunnen um speziell die positiven Eigenschaften eines „Wasserschutzwaldes“ Schritt für Schritt ausbauen zu können.


Vorschau Die Blüte des seltenen Märzenbechers im Auwald des Schutzgebietes Genderkingen



Beispiele des aktiven Grundwasserschutzes

  • Der Grundwasserschutz stellte an einzelne Bauernhöfe im Schutzgebiet und an die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Genderkingen erhöhte Anforderungen. Zu den Mehrkosten für den Grundwasserschutz steuerte der WFW rund 5 Mio. € bei. Dafür wurden u. a. in der engeren Schutzzone drei Bauernhöfe saniert und ein Gutshof abgebrochen.

  • In der weiteren Schutzzone bekam die Gemeinde Genderkingen eine neue Ortskanalisation mit einem reduzierten Mischsystem (anstelle des bisherigen Trennsystems).

  • Die Kläranlage wurde auf einen Standort außerhalb des Schutzgebietes verlegt. Ein Regenrückhaltebecken wurde eingebaut. Einige Ortsstraßen wurden um- bzw. ausgebaut und an die Kanalisation angeschlossen. Die Kläranlage in Lechsend wurde geschlossen, das Abwasser der Ortsteile Lechsend und Graisbach wird zur gemeindlichen Kläranlage Marxheim abgeleitet. Auch die Kläranlage Feldheim stellte den Betrieb ein, das Abwasser wird zur Kläranlage Niederschönenfeld abgeleitet.

  • Da das Wasserwerk selbst in der engeren Schutzzone der Fassung Schönenfelderhof liegt, werden dort die Abwässer geklärt und durch eine rund 1 km lange doppelwandige Rohrleitung sicher abgeleitet. Der Ringraum der Leitung ist zur Überwachung der Dichtheit mit Stickstoff gefüllt.

Um die mögliche Erweiterung der Gewinnungsanlagen des WFW nicht zu verbauen (auch im wahrsten Sinne des Wortes), wurde im Jahre 1987 bereits das Schutzgebiet Oberndorf Nord und Süd ausgewiesen.


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