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Die Trinkwasserverordnung

Trinkwasser darf auch bei lebenslangem Genuss (d. h. statistisch: 70 Jahre, täglich 2 Liter) zu keinerlei gesundheitlichen Schädigungen führen. Gemäß den Vorgaben der DIN 2000 gilt:

Trinkwasser …

  • muss  frei sein von Krankheitserregern, 
  • darf    keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben,
  • soll     seiner Herkunft nach appetitlich sein und zum Genuss anregen,
  • soll     farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein,
  • soll     stets in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen.

Trinkwasser und die damit in Berührung stehenden Werkstoffe sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass keine Korrosionsschäden hervorgerufen werden.
Neben den mehr technische Vorgaben und Regeln bedarf es aber auch gesetzlicher Bestimmungen:

So hat die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) den Zweck, den Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus Verunreinigungen des Trinkwassers ergeben können, zu sichern. Die erste TrinkwV stammt aus dem Jahre 1976 und hatte ihre Ermächtigung im seinerzeitigen Bundesseuchengesetz. In den Folgejahren wurde die Verordnung wiederholt novelliert und durch die europäische Gesetzgebung erweitert. Der derzeit gültigen Verordnung (TrinkwV vom 21.Mai 2001) liegt die EU-Richtlinie 98/83 des Rates vom 3.11.1998, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 und das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) vom 09.09.1997 zu Grunde.

Die Verordnung gilt seit Januar 2003 und

  • regelt Maßnahmen bei Nichteinhaltung von Grenzwerten,
  • regelt Möglichkeiten für Aufbereitung und Desinfektion,
  • beschreibt die Pflichten der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage
  • und legt den Umfang der Überwachung fest.

Die Verordnung regelt ferner die Information an die Verbraucher und trennt erstmals mögliche Einträge aus dem Bereich der Gewinnung und des Verteilungsnetzes. Die TrinkwV bezieht andere Vorschriften mit ein (z. B.: Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen) und beschreibt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Zum Download der Trinkwasserverordnung auf den Seiten des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.):

http://www.dvgw.de/wasser/rechtsvorschriften/trinkwasserverordnung/index.html

Hinweis: Der WFW übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Seiten des DVGW. Es gilt in jedem Fall die gedruckte Fassung der TrinkwV im Bundesgesetzblatt.


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